eltracon
Sicherheit neu erleben

Von der Organisation bis zur Umsetzung 

Unser Ziel ist es transparente und effiziente Prozesse zu entwickeln, welche Nachhaltig in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden. Wir konzipieren für sie das beste Ergebnis aus Schutz, Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit. 



Wir von eltracon verstehen uns als Partner und unterstützen Sie in allen Bereichen auf dem Weg in die elektrische Betriebssicherheit!





Wir unterstützen Sie im Bereich Elektrosicherheit! 


✅ Wir unterstützen Sie umfassen in der Organisation des elektrotechnischen Betriebsteils

✅ Wir erstellen für Sie die Gefährdungsbeurteilungen

✅ Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam effiziente Prüfkonzepte Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel

✅ Gemeinsam finden wir einen passenden Dienstleister zur Ausführung der Prüfung 

✅ Wir kontrollieren und überwachen die fachliche Durchführung der Prüfung und den Projektfortschritt 

Ihre Vorteile bei uns


✅ Unabhängige und kompetente Beratung 

✅ Persönliche Betreuung und fester Ansprechpartner

✅ Risikominderung von elektrischen Gefährdungen

✅ Risikominderung bei Organisationsverschulden 

✅ Kostensenkungen und effiziente Strukturen und Prozesse 




Organisation des elektrotechnischen Betriebsteils 


Unternehmen die über einen elektrotechnischen Betriebsteil verfügen, müssen sofern sie nicht selbst, oder Führungskräfte des Unternehmens die Fachverantwortung tragen können, eine verantwortliche Elektrofachkraft bestellen. Hier gibt es verschiedene Lösungen und Strukturen die es ermöglichen Branchen- und Tätigkeitsübergreifend eine geeignete Organisation zu realisieren. Wichtig hierbei ist die Dokumentation der Organisation. 


  • Haben die Fachverantwortlichen Personen eine ausreichende Qualifikation? 
  • Sind die aktuellen Kenntnisse ausreichend?
  • Sind Gefährdungsbeurteilungen vorhanden?
  • Sind sämtliche Mängel und Vorhaben lückenlos dokumentiert?
  • Gibt es regelmäßige Berichte an die Geschäftsführung?
  • Sind die Mitarbeiter zur Elektrofachkraft bestellt?



Dies ist nur eine Auswahl an Grundlegenden Fragen, die regelmäßig mit mindestens einem „Nein“ beantwortet werden. 


Und Sie?


Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Aufstellung ihres Unternehmens. Schließlich sollen Unfälle im Zusammenhang mit elektrischen Gefährdungen bestmöglich abgewehrt werden.




Gefährdungsbeurteilungen


Jede elektrische Anlage und sämtliche elektrischen Betriebsmittel müssen wiederkehrend geprüft werden. Der Gesetzgeber hat hierzu empfohlene und bewährte Prüffristen veröffentlicht. Die Praxis zeigt jedoch, dass diese nicht immer den Anforderungen verschiedenster Unternehmen gerecht wird. Eine alleinige Anwendung der empfohlenen Prüffristen, ohne eine dazugehörige Gefährdungsbeurteilung ist daher auch nicht zulässig. Denn, die Gefährdungsbeurteilung ist schließlich das Mittel, welches zu den notwendigen Prüffristen führt. 




Hier ist ganz klar der Vorteil bei den Unternehmen! 


Individuell gestaltete Gefährdungsbeurteilungen schaffen nicht nur eine maximale Sicherheit, sondern auch eine maximale Wirtschaftlichkeit. Denn Prüfintervalle können bei passenden Rahmenbedingungen verlängert werden, was schließlich zu geringeren Prüfkosten führt. Nicht selten lassen sich bei gleichbleibender Sicherheit die Prüfkosten halbieren.

Wir unterstützen Sie ebenfalls bei der Erstellung Tätigkeitsbezogener Gefährdungsbeurteilungen.




Individuelle Prüfkonzepte 


In Zeiten ständiger Veränderungen und technologischen Fortschritts, behalten wir den Überblick. Wir entwickeln für Sie auf ihre betrieblichen Bedingungen Maßgeschneiderte Prüfkonzepte immer mit Beachtung der aktuellsten Normen und Änderungen für Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. 


Besser vorbereitet bei der Wahl eines Dienstleiters oder Personalplanung




Zu unserer Leistung gehört ebenfalls die Kalkulation der gesamten Prüfdauer und eine Kosteneinschätzung anhand der üblichen Marktbedingungen. So können Sie sich in Verhandlungsgesprächen mit Dienstleistern besser vorbereiten. Egal ob Verwaltungsbetriebe mit einer Vielzahl an elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen, oder produzierende Unternehmen mit Maschinenparks. Wir haben für alle Unternehmen die passende Lösung.




Ausschreibungen und der passende Dienstleister 


Sie möchten Ihre zeitlichen Ressourcen nicht an die wiederkehrenden Prüfungen binden und Fremdvergeben? Wir erstellen in enger Zusammenarbeit mit Ihnen passgenaue Ausschreibungsunterlagen, auch über den technischen Teil hinaus. Alle individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens werden integriert, um eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem Dienstleister zu gewährleisten. Während der Ausschreibungsphase unterstützen wir Sie bei der Auswahl geeigneter Dienstleister. 



Service entlang des gesamten Prozess


Unser Service ist an der Stelle noch nicht vorbei! Falls Sie wünschen überwachen wir die Durchführung der Prüfungen und kontrollieren die Prüfprotokolle mit den in Rechnung gestellten Leistungen. 





Was bedeutet Organisation des Elektrotechnischen Betriebsteils?

Für die Leitung eines elektrotechnischen Betriebsteils sind häufig besondere Maßnahmen zu treffen, damit die elektrische Betriebssicherheit gewährleistet werden kann. Zu den Kernaufgaben gehören die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und den relevanten Normenwerken. Es muss darauf geachtet werden, dass nur Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation Arbeiten in der Elektrotechnik ausführen. 



Wie wird die elektrische Betriebssicherheit umgesetzt?

Zunächst wird der Ausgangspunkt festgestellt und in einem Bericht festgehalten. Anhand der aufgenommenen Daten werden alle Maßnahmen zur Umsetzung der Elektrosicherheit getroffen. Die Umsetzung ist ab einem bestimmten Zeitpunkt zwar vollzogen, aber der eigentliche Prozess endet nie. Die Umsetzung der elektrischen Betriebssicherheit ist ein andauernder Prozess, welcher kontinuierlich überwacht werden muss.



Wie können individuelle Prüfkonzepte helfen?

Ein Prüfkonzept auf Ihr Unternehmen bietet Ihnen viele Vorteile. Es gibt zwar sehr viele Normen und Rahmenbedingungen zur Prüfung, jedoch gibt es weitaus mehr Unternehmen. Auf jedes dieser Unternehmen müssen die Regelwerke umgesetzt werden, ganz gleich wie unterschiedlich auch die einzelnen Branchen und Gewerke sein mögen. Kurzum - Die Prüfung von Bäckereifilialen kann schlecht mit der Prüfung von großen Versicherungsgesellschaften verglichen werden. 


Wir haben noch nie eine Gefährdungsbeurteilung gehabt

Diesen Umstand trifft man in der Praxis leider sehr häufig an. Klar ist die Pflicht der Gefährdungsbeurteilung geht aus §5 ArbSchG und §3 BetrSichV hervor. In der TRBS 1111 werden die Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung nochmals weiter definiert. Daher wird dringend empfohlen tätig zu werden. Übrigens: Auch eine rudimentäre Gefährdungsbeurteilung ist immerhin besser als keine, sollte aber nicht die Dauerlösung sein. 


Welche Vorteile habe ich durch eine Gefährdungsbeurteilung?

Aus der Pflicht für Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, ergeben sich große Vorteile für Unternehmen. Durch die Erstellung macht man sich vorkommenden Gefahren bewusst und leitet entsprechende Maßnahmen ab. Prüfungsintervalle zur wiederkehrenden Prüfung können durch eine individuelle Betrachtung und passenden Rahmenbedingungen entsprechend verlängert werden. Dies senkt Prüfkosten erheblich! 


Auf was sollte man bei Fremdvergabe der Prüfungen achten?

Die externe Vergabe entbindet den Unternehmer nicht zur Sorgfaltspflicht. Vor der Vergabe sollte man sich Referenzen des Unternehmens anschauen, um zu sehen ob das Unternehmen überhaupt in Frage kommt. Wenn die Vorauswahl getroffen ist sollte man sich alle Informationen zu den Prüfern geben lassen (Qualifikation, Weiterbildung, Befähigungsnachweis). Während der Durchführung sollten stichprobenartig die Prüfprotokolle und die Prüfungen selbst kontrolliert werden.